Sie möchten als gesetzlich Versicherter Termine bekommen wie ein Privatpatient, haben aber nicht die Mittel, einfach in einer Privatsprechstunde als Selbstzahler aufzutreten?
Das ist möglich.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse die Option "Kostenerstattung" wählen.
Vorteil für Ihren Arzt:
Er bekommt seine Arbeit tatsächlich bezahlt und nicht durch die Hintertür weggekürzt.
Ihr Vorteil :
Sie bekommen Termine wie ein privat Versicherter, ggf. entfallen wochenlange Wartezeiten
Ihr Nachteil:
Wenn Sie teure Untersuchungen in Anspruch nehmen, wird Ihre Krankenkasse Ihnen nicht alles erstatten, sondern Sie müssen etwas zuzahlen.
Am Beispiel einer Magenspiegelung: wenn ich Ihnen entgegenkomme und die Untersuchung lediglich zum Faktor 1,8 abrechne, kostet die Untersuchung bei mir ca. 231 €. Möglicherweise erstattet Ihnen die
Kasse aber nur 120 €.
Den Steigerungsfaktor darf der Arzt nach eigenem Ermessen zwischen 1 und 3,5 begründet festlegen.
Faktor 2,3 ist normalerweise vorgesehen für eine durchschnittlich schwierige Leistung.
Im Falle einer glaubhaften sozialen Notlage kann manchmal der Faktor 1 gewählt werden.
Organisatorisches zur Kostenerstattung:
Rechtliche Grundlage:
Siehe Sozialgesetzbuch V: im Sachleistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse muss die Leistung "wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig" sein ("Schulnote 4"):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html
Zur Option Kostenerstattung:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
|
|