Gastroenterologische Schwerpunktpraxis Dr. Andreas Splett
Gastroenterologische Schwerpunktpraxis Dr. Andreas Splett

Kasse versichert und Termine wie privat

Sie möchten als gesetzlich Versicherter Termine bekommen wie ein Privatpatient, haben aber nicht die Mittel, einfach in einer Privatsprechstunde als Selbstzahler aufzutreten?

 

Das ist möglich.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse die Option "Kostenerstattung" wählen.

 

Vorteil für Ihren Arzt: 

Er bekommt seine Arbeit tatsächlich bezahlt und nicht durch die Hintertür weggekürzt.

 

Ihr Vorteil :

Sie bekommen Termine wie ein privat Versicherter, ggf. entfallen wochenlange Wartezeiten

 

Ihr Nachteil:

Wenn Sie teure Untersuchungen in Anspruch nehmen, wird Ihre Krankenkasse Ihnen nicht alles erstatten, sondern Sie müssen etwas zuzahlen.


Am Beispiel einer Magenspiegelung: wenn ich Ihnen entgegenkomme und die Untersuchung lediglich zum Faktor 1,8 abrechne, kostet die Untersuchung bei mir ca. 231 €. Möglicherweise erstattet Ihnen die Kasse aber nur 120 €.

 

Den Steigerungsfaktor darf der Arzt nach eigenem Ermessen zwischen 1 und 3,5 begründet festlegen.

Faktor 2,3 ist normalerweise vorgesehen für eine durchschnittlich schwierige Leistung.

Im Falle einer glaubhaften sozialen Notlage kann manchmal der Faktor 1 gewählt werden.

 

Organisatorisches zur Kostenerstattung:

  • Sie legen sich für drei Monate fest
  • Sie können die Zahlungsart Kostenerstattung auf einen Leistungsbereich beschränkten (ärztliche Versorgung/ zahnärztliche Versorgung/ Krankenhaus/ veranlasste Leistungen)
  • Sie bezahlen Ihre Arztrechnung, und Ihre Krankenkasse muss innerhalb von 5 Wochen über die Höhe der Erstattung entscheiden
  • Da für (medizinisch notwendige) Darmspiegelungen in der Regel keine Terminschwierigkeiten bestehen, wählen Sie Kostenerstattung nicht in dem Quartal, in dem Sie eine Darmspiegelung benötigen.
  • Vorsicht: wer in drei Monaten viele teure Leistungen benötigt, könnte sich mit "Kostenerstattung" finanziell übernehmen. Daher ganz wichtig:
  • Manche Krankenkassen beschränken den Betrag, den Sie bei Kostenerstattung als Patient zuzahlen müssen, bieten also sozusagen einen "Airbag". Ein großer Vorteil für Sie! Also, Augen auf bei der Wahl Ihrer Krankenkasse!

 

Rechtliche Grundlage: 

 

Siehe Sozialgesetzbuch V: im Sachleistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse muss die Leistung "wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig" sein ("Schulnote 4"):

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html

 

Zur Option Kostenerstattung: 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

 

 

 

 

Sprechstunden

Montag - Freitag08:00 - 12:00
Montag, Dienstag, Donnerstag14:00 - 16:00
Selbszahlersprechstunde mittwochs ab 13 Uhr nach Vereinbarung

Telefon: 02234 271352

Telefonzeiten

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